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Übersetzungsdienstleistungen

Dipl.-Jur. Janina Friedmann

Herzlich willkommen auf meiner Webseite.


Falls Sie eine bestätigte Übersetzung einer Urkunde oder eines anderen Dokuments zur Vorlage bei Behörden, Universitäten oder Botschaften auf deutsch oder ukrainisch benötigen, sind Sie bei mir genau richtig! Denn als vom Landgericht Hamm ermächtigte Übersetzerin aus der deutschen Sprache in die ukrainische Sprache und umgekehrt, biete ich Ihnen Übersetzungen nach ISO-Norm 9:1995 an. Ich darf meine Übersetzungen bestätigen, d.h. mit einem Bestätigungsvermerk gem. § 142 Abs. 3 ZPO mit Angabe von Ort und Datum sowie Rundstempel versehen. Somit werden sie in allen deutschen Behörden anerkannt.

  • Voltaire
    "Kennst du viele Sprachen, hast du viele Schlüssel für ein Schloss."
Übersetzt werden beispielsweise folgende Dokumente:
Urkunden (z. B. Geburtsurkunden, Heiratsurkunden)
Bescheinigungen (z. B. Meldebescheinigungen, Schulbescheinigungen, Rentenbescheinigungen, Namensänderungsbescheinigungen)
Ausweisdokumente (Pässe, Personalausweise, Aufenthaltsbescheinigungen)
Diplome, Schulzeugnisse
Dokumente für die Eheschließung
Arbeitsbücher, Führerscheine
Notariell bestätigte Vollmachten, Apostillen und andere Dokumente
Bescheinigungen im Zusammenhang mit Staatsangehörigkeit
Meine Tätigkeit beschränkt sich allerdings nicht nur auf Urkundenübersetzungen, denn als Übersetzerin arbeite ich mit hoch spezialisierten Texten aus verschiedensten Gebieten und übersetze u.a. Verträge, Flyer, medizinische Unterlagen, Betriebsanleitungen, Satzungen, wissenschaftliche Texte und Schriftstücke jeder Art unter anderem aus solchen Fachbereichen wie Wirtschaft und Recht.
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